1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäfts-und Nutzungsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle im Rahmen der Personalvermittlung abgeschlossenen Verträge zwischen der umzugshelfer-studenten.de (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber. 

2. Beauftragung der Agentur 

Durch die Versendung des Buchungsformulars an die Agentur oder durch die telefonische Auftragsaufnahme über die Agenturhotline, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, welcher keiner Unterzeichnung bedarf. Die Agentur (Auftragnehmer) versucht gemäß den oben vorgenommenen Anforderungen des Auftraggebers, Personal an ihn zu vermitteln. Die Leistungserfüllung seitens der Agentur beginnt mit erfolgreicher Suche nach geeignetem Personal. 

3. Leistung der Agentur gegenüber dem Kunden 

Die Agentur wird lediglich den Kontakt zwischen dem Personal und dem Kunden ermöglichen, d.h. der/die von der Agentur ausgewählte/n Person/en meldet/n sich direkt beim Kunden, um einen Vorstellungstermin zu vereinbaren. Die Agentur wird dem Kunden die Telefonnummer und wenn erwünscht die Anschrift der Person/en bekannt geben; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Personen, die sich als Hilfskraft bewerben, erklären sich bereit, vorab durch Registrierung ein Onlineprofil zu hinterlegen, welche Daten der reinen Vermittlung dienen und vertraulich behandelt werden. Kundendaten werden ebenfalls ausschließlich zum Zweck der Vermittlung von Hilfspersonal an den Kunden bzw. zur Rechnungsstellung gespeichert. 

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die durch Agentur vermittelten Personen weder Angestellte noch freie Mitarbeiter der Agentur sind. Deswegen kommt eine Vereinbarung über die auszuführenden Tätigkeiten und der Vergütung auch nur zwischen der vermittelten Hilfskraft und dem Auftraggeber, nicht jedoch mit der Agentur zustande. 

4. Rechte und Pflichten der Agentur 

Die Agentur verpflichtet sich, dem Auftraggeber solche Arbeitskräfte zu vermittelten, die den Auftragsanforderungen entsprechen. Diese werden in eigener Verantwortlichkeit ausgewählt. 

Sollte die Agentur in begründeten Fällen den Austausch von Mitarbeitern für erforderlich halten, so teilt sie dies dem Auftraggeber rechtzeitig mit und sorgt dafür, dass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.

Erweist sich ein Mitarbeiter der Agentur als ungeeignet, hat der Auftraggeber die Agentur unverzüglich darüber zu unterrichten, damit im beiderseitigen Interesse umgehend ein anderer, geeigneter Mitarbeiter bestimmt werden kann. 

Die Agentur und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit die Agentur nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt ist. 

Die Agentur ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern

Die Agentur verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag und den in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Informationen unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur Auskunft zu erteilen, wenn ein von uns vermittelter Helfer den Auftrag nicht wahrnehmen kann. Auch wird die Agentur durch den Auftraggeber unterrichtet, wenn Bewerber eigenständig eine Dritte, bei uns angemeldete- oder nicht angemeldete Person, mitbringt oder als Ersatz besorgt. In diesem Fall würde eine erneute Vermittlungsgebühr anfallen. 

5. Rechte und Pflichten des Auftraggebers 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem vermittelten Personal, einen Lohn innerhalb des von der Agentur vorgegebenen Rahmens pro geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Mit Annahme dieser Vereinbarung und Ausführung der oben näher beschriebenen Aufgaben durch das vermittelte Personal, verpflichtet er sich, dieses sofort nach Ausführung der bestellten Aufgaben an die vermittelten Personen zu zahlen.

Bei erfolgreicher Vermittlung verpflichtet er sich, eine Vermittlungsgebühr an die Agentur zu zahlen. Eine erfolgreiche Vermittlung ist vorhanden, sobald die Agentur die Kontaktdaten des/der Helfer/s an den Auftraggeber weitergeleitet hat. Eine Vermittlung ist abgeschlossen, wenn es zu einem Arbeitsverhältnis, unabhängig von Art und Umfang, zwischen dem/den von der Agentur vermittelten Hilfskräften und dem Auftraggeber kommt. Sollte es aus irgendwelchen Gründen seitens der Agentur nicht zu einer erfolgreichen Vermittlung kommen, wird die Agentur dem Auftraggeber die Vermittlungsgebühr zurückerstatten. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur eine möglichst detaillierte Beschreibung des zu erledigenden Umzugsauftrages und des dafür erforderlichen Anforderungsprofils zur Verfügung zu stellen.  

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserledigung Auskunft zu erteilen, welche der vermittelten Umzugshelfer eingesetzt wurden. Unterbleibt diese Auskunft, wird die Rechnung über die Vermittlungsgebühr durch die www.umzugshelfer-studenten.de ohne weitere Rücksprache ausstellt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Informationen bei der Agentur ankommen. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur Auskunft zu erteilen, wenn ein von uns vermittelter Helfer den Auftrag nicht wahrnehmen kann. Auch wird die Agentur durch den Auftraggeber unterrichtet, wenn Bewerber eigenständig eine Dritte, bei uns angemeldete- oder nicht angemeldete Person, mitbringt oder als Ersatz besorgt. In diesem Fall würde eine erneute Vermittlungsgebühr anfallen. 

6. Haftung 

Die Agentur handelt nach besten Wissen und Gewissen. Ansprüche wegen Schlechtleistung können nur gegenüber der/den vermittelten Person(en), nicht jedoch gegenüber der Agentur geltend gemacht werden, da eine Tätigkeits-Vereinbarung nur zwischen Auftraggeber und der/den vermittelten Person(en) zustande kommt. 

Die Agentur haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Bewerber in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Es wird keine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und Belastbarkeit des vermittelten Bewerbers oder dessen Zuverlässigkeit übernommen. Regress-und Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.  

Die Agentur übernimmt keine Haftung für die vermittelte Person. Die Überprüfung der durch den/die Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Dies gilt auch für die Überprüfung des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis bei Beschäftigung von ausländischen Personen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für ordnungsgemäße Anmeldung der vermittelten Personen, sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Unvollständige bzw. unwahre Angaben seitens der vermittelten Arbeitskräfte sowie seitens der Auftraggeber gegenüber der Agentur schließen eine Haftung der Agentur aus. Die Überprüfung der von der Hilfskraft gemachten Angaben obliegt allein den Auftraggebern.

Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind hier Schäden, die durch die Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die maximale Haftungsgrenze beläuft sich auf die Höhe der anfallenden Vermittlungsgebühren.

7. Vermittlungspreise für Umzugshelfer

Mit Abschluss eines Arbeits-/Dienstleistungsvertrages zwischen einem von der Agentur vermittelten Bewerber und dem Auftraggeber wird für diesen abgeschlossenen Vermittlungsauftrag ein Honorar berechnet.

Vermittlungsprovision pro Helfer und Einsatz beträgt 15,- EUR. Die Beträge sind 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag verfügen kann.

Mahngebühren sind dann zu entrichten, sobald der geforderte Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang auf das Konto der Agentur überweisen wurde. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt eine Mahngebühr zu erheben. Diese beträgt für die erste Mahnung 5,00 EUR die zu dem fälligen Rechnungsbetrag addiert werden.

8. Folgeaufträge

Wird das vermittelte Personal durch den Auftraggeber mehrfach in Anspruch genommen, d.h. werden mehrere Tätigkeitsvereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber getroffen, so ist die Vermittlungsgebühr für jeden einzelnen Vertragsabschluss fällig. Bei langfristigen Aufträgen findet diese Regelung allerding keine Anwendung.

9. Rücktritt

Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung von dieser zurück, sodass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung unmöglich gemacht werden, kann die Agentur anstelle der Vermittlungsgebühr eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der ansonsten zu fakturierenden Vermittlungsgebühr in Rechnung stellen. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, bei denen es der Agentur nicht möglich war geeignetes Personal zu vermitteln, der Grund für den Rücktritt von der Auftragserteilung nicht auf Seiten des Auftraggebers liegt.

10. Verschiedenes

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus den nachfolgend mit allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckten Verträgen ergebenden Streitigkeiten- ist ausschließlich Bielefeld. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Agentur ist allerdings berechtigt, jedes zuständige Gericht anzurufen.